Fakultätsrat
Aufgaben
Der Fakultätsrat ist das Gremium, in dem alle die Fakultät (in unserem Fall die Fakultät 3)
betreffenden Angelegenheiten erörtert werden. Das sind langfristige Dinge wie die Struktur- und Entwicklungspläne der Fakultät, die Einrichtung von neuen Instituten, Studiengängen oder
Professuren und die Studien- und Prüfungsordnungen der zugehörigen Studiengänge. Daneben werden hier auch kurzfristigere Themen, wie die Lehrveranstaltungs- und Assistenzplanung für die kommenden Semester, besprochen
Mitglieder
Der Fakultätsrat besteht aus allen ordentlichen und außerordentlichen Professor*innen, drei akademische Mitarbeiter*innen, drei Doktorant*innen, einem Mitglied aus Technik und Verwaltung und sieben studentischen Mitglieder aus den Studiengängen Chemie, Lebensmittelchemie, Chemie Lehramt und Materialwissenschaften. Die studentischen Mitglieder werden jährlich neu gewählt. Die sieben studentischen Mitglieder wählen aus ihrer Mitte eine Person, die als Fachschaftsratvorsitzender in das Studierendenparlament entsendet wird.
Studierendenparlament
Aufgaben
Das Studierendenparlament (StuPa)trifft grundsätzliche Entscheidungen, die stuvus
betreffen, und kontrolliert den Vorstand. So werden hier z.B. die Wahlen für Vorstand und
Referats- bzw. Arbeitskreisleitung durchgeführt, Satzungen, Ordnungen und Haushaltspläne verabschiedet und allgemeine Anträge bearbeitet.
Mitglieder
Das StuPa besteht aus 29 Mitgliedern: 13 direkt gewählten studentischen Mitgliedern, 6
studentischen Senatsmitgliedern und den Vorsitzenden der 10 Fachschaftsräte.
Senat
Aufgaben
Der Senat ist das zentrale Gremium der Universität. Hier werden die wichtigsten Entscheidungen der Universität getroffen, wie z.B. das Einrichten, Ändern und Aufheben von Studiengängen und Hochschuleinrichtungen oder Wahl der nebenamtlichen Rektoratsmitglieder und gemeinsam mit dem Universitätsrat die Wahl der hauptamtlichen Rektoratsmitglieder. Die für uns vor allem wichtigen Themen sind die Neubesetzung von Professuren sowie die Einrichtung und
Überarbeitung von Studiengängen.
Mitglieder
Der Senat setzt sich zusammen aus Professor*innen der einzelnen Fakultäten, akademischen Mitarbeiter*innen, Doktorand*innen, Beschäftigte aus Technik und Verwaltung, Mitgliedern Krafts Amtes (z.B. Rektoratsmitglieder, Dekan*innen, und der Gleichstellungsbeauftragten) und uns Studierenden. Wir Studierende haben dort 6 Vertreter*innen, was ca. 20 % der Mitglieder sind. Außerdem dürfen wir Studierenden einen Senatsbeobachter entsenden, der ein beratendes Senatsmitglied (d.h. er/sie hat kein Stimmrecht) ist. Die 6 studentischen Vertreter*innen erhalten Kraft Amtes alle einen Sitz im Studierendenparlament.
Wahlen
Das Besondere an diesem Gremium ist, dass jede*r Student*in der Fakultät 3 direkt per Wahl entscheiden kann, wer als studentische*r Vertreter*in in den Fakultätsrat entsandt werden soll.
Die nächste Wahl findet im Sommersemester statt.